Dokumentationspflichten als Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen -Sind Sie fit für eine Behördenkontrolle?
Gesetzlicher Hintergrund
Gemäß Art. 6 Abs. 1 der EU-VO 2024/573 sind Betreiber von Anlagen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, zum Führen umfassender, gesetzlich festgelegter Aufzeichnungen verpflichtet. Gemäß Art. 6 Abs. 2 EU-VO 2024/573 haben Betreiber zudem eine 5-jährige Aufbewahrungspflicht für diese Aufzeichnungen.
Mit der VDKF-LEC Betreiberbox erhalten Anlagenbetreiber eine aktuelle Gesamtübersicht über die gesetzlich geforderten
Anlagenlogbücher und Dichtheitsbescheinigungen von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen.
Achtung: Zuwiderhandlungen können gem. § 26 Abs. 1 Chemikaliengesetz und §§ 4 und 13 Chemikalien-Sanktionsverordnung mit
Geldbußen bis zu 50.000.– € pro Verstoß belegt werden oder gem. §§ 3 und 12 Chemikalien-Sanktionsverordnung mit
Freiheitsentzug bis zu 2 Jahren bestraft werden!
Ihre Vorteile als Betreiber
- Aktive Vermeidung von Rechtsverstößen
- Für Betreiber mit max. 30 Anlagen
- Logbücher und Dichtheitsbescheinigungen sind im Fall einer behördlichen Prüfung jederzeit digital abrufbar und ausdruckbar
- Fehlende oder unlesbare Papierlogbücher an den Anlagen gehören der Vergangenheit an
- Übersicht behalten: in Form eines farbigen Ampelsystems erkennen Sie sofort, welche Anlagen bereits geprüft wurden (grün), welche demnächst zur Prüfunganstehen (orange) und bei welchen die Prüffrist bereits überschritten wurde (rot)
- Problemloses Einstellen von Daten mehrerer Fachbetriebe in die VDKF-LEC Betreiberbox
- Einmal in die VDKF-LEC Betreiberbox eingepflegte Daten bleiben grundsätzlich erhalten
- Die Dokumente der VDKF-LEC Betreiberbox liegen immer beim Betreiber. Ihr Vorteil: sie haben jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf alle Dokumente wie Logbücher oder Dichtheitsbescheinigungen und erfüllen Ihre 5-jährige Aufbewahrungspflicht
- Das VDKF-LEC Siegel auf Ihren Dokumenten bescheinigt die ordnungsgemäße Überprüfung Ihrer Kälte-Klima Anlagen durch den Kälte-Klima-Fachbetrieb und stellt ein Qualitätsmerkmal dar
- Die Einarbeitung der neusten Gesetzeslage in die VDKF-LEC Software gewährleistet eine rechtssichere Dokumentation nach einheitlichem Standard. Nach Übertragung der Daten erfüllen Sie als Betreiber die in der EU-VO 2024/573 und in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vorgeschriebene Dokumentationspflicht ohne hohe Bußgelder zu riskieren!